für Erholungsaufenthalte im "Haus Meeresleuchten" Scharbeutz
Stand: 26.06.2025
Diese Vertragsbedingungen gelten für die Miete der Ferienwohnungen „Heimathafen“, „Lieblingsplatz“ und „Ankerplatz“ (Mietobjekte) zwischen Petra Reher, Seestraße 53, 23683 Scharbeutz (Vermieter) und dem jeweils Buchenden (Mieter). Sie gelten bis zur Herausgabe neuer Vertragsbedingungen. Eine Objektbeschreibung der Ferienwohnungen ist der Webseite https://www.meeresleuchten-scharbeutz.de/ zu entnehmen.
§ 1 Vertragsschluss
(1) Durch die Buchungsanfrage gibt der Mieter ein verbindliches Angebot (§ 145 BGB) gegenüber dem Vermieter auf Abschluss eines Mietvertrages ab. Bei Online-Buchungen wird dem Vermieter der Abschluss eines Mietvertrages durch Anklicken des „Bestätigen/Buchen“-Buttons verbindlich angeboten. Das Vertragsangebot gilt erst dann als angenommen, wenn die Buchung in Textform (§ 126b BGB), z.B. per E-Mail, bestätigt wurde. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von dem Vermieter in Textform bestätigt werden.
(2) Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage ab, ist der Vermieter an dieses neue Angebot sieben Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.
(3) Das Mietobjekt darf von dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zu Urlaubszwecken genutzt und nur mit der in der Objektbeschreibung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden, es sei denn es ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 2 Preise, Mindestmietdauer und Rabatte
(1) Die jeweils gültigen Preise sind der Buchungsstrecke der Webseite https://www.meeresleuchten-scharbeutz.de/ oder dem jeweiligen Buchungsportal zu entnehmen.
(2) In bestimmten Saisonzeiten können nur Buchungen angenommen werden, die eine Mindestmietdauer erfüllen. Diese sind ebenfalls der Buchungsstrecke der Webseite https://www.meeresleuchten-scharbeutz.de/ oder dem jeweiligen Buchungsportal zu entnehmen.
(3) Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist ausgeschlossen.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 28 Tage vor Aufenthaltsantritt die Zahlung des Restbetrages fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Mahnkosten, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Verzugsbeginn sowie weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen.
(3) Wenn eine Zahlung vierzehn Tage nach Fälligkeit nicht auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist, kann der Vermieter von dem Vertrag zurücktreten.
§ 4 Anreise und Abreise
(1) Das gebuchte Mietobjekt steht am Ankunftstag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Mietobjekte, die einen Tag nach Mietbeginn bis 10.00 Uhr nicht bezogen worden sind, können vom Vermieter anderweitig vermietet werden, wenn keine Mitteilung über eine spätere Ankunft erfolgt ist.
(2) Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu übergeben. Bei Übergabe nach 10:00 Uhr kann der Vermieter einen weiteren vollen Miettag berechnen.
§ 5 Reinigung
(1) Während des Aufenthaltes obliegt dem Mieter die laufende Reinigung.
(2) Bei Abreise ist das Objekt vom Mieter ordentlich und gereinigt an den Vermieter zu übergeben. Dies umfasst insbesondere: das Fegen des Fußbodens, die Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, sowie die Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik. Bei Unterlassen ist der Vermieter zu einer Nachberechnung der Reinigung nach Aufwand und zu ortsüblichen Stundensätzen berechtigt.
(3) Eine professionelle Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt.
§ 6 Hausordnung
(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und dessen Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen.
(2) Das Mitbringen von Haustieren, gleich welcher Art, ist nicht gestattet.
(3) Das Laden von E-Autos über den Hausstrom ist nicht gestattet.
(4) Das Rauchen ist in den Mietobjekten nicht gestattet.
(5) Das Zünden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art ist auf dem gesamten Gelände der Ferienwohnung nicht gestattet.
(6) Die Ruhezeiten (22:00 Uhr bis 7:00 Uhr) sind einzuhalten.
(7) Die Hausordnung des Vermieters regelt Näheres. Sie ist in ihrer jeweils gültigen Fassung durch den Mieter und begleitende Personen zu beachten und befolgen. Die Hausordnung kann auf der Webseite https://www.meeresleuchten-scharbeutz.de/ und im Mietobjekt eingesehen werden.
§ 7 Rücktritt des Mieters
(1) Vor Mietbeginn kann der Mieter, ohne Angabe von Gründen, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern er dies dem Vermieter per E-Mail mitteilt.
(2) Der Zahlungsanspruch des Vermieters bleibt auch bei einem Rücktritt bestehen (§ 537 BGB), wird aber um die ersparten Aufwendungen des Vermieters reduziert. Der Vermieter bemüht sich bei Rücktritt des Mieters um eine Weitervermietung des Mietobjektes, um den Schaden möglichst gering zu halten. Gelingt eine Weitervermietung, erfolgt abhängig von der tatsächlichen Höhe der Weitervermietungseinnahmen, eine Erstattung an den Mieter.
(3) Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 8 Rücktritt und außerordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Vor Mietbeginn kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Mieter nach § 3 in Zahlungsverzug befindet oder sich herausstellt, dass ein Hausverbot gegen den Mieter bzw. eine mitnutzende Person besteht oder ein Fall von Abs. 2 lit. d) vorliegt. Der Mieter hat in diesen Fällen die Kosten entsprechend § 7 Abs. 2 zu tragen.
(2) Der Vermieter ist nach Mietbeginn berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen, insbesondere wenn
a. der Mieter ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters einen vertragswidrigen Gebrauch fortsetzt.
b. der Mieter oder eine mitnutzende Person, gegen die Hausordnung verstößt und trotz Aufforderung des Vermieters dies nicht unterlässt. Im Falle erheblicher Verstöße gegen die Hausordnung ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich.
c. der Mieter sich nach § 3 in Zahlungsverzug befindet.
d. der Mieter das Mietobjekt schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gemietet hat; oder der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vermieterleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist, wie z.B. die Mitgliedschaft des Mieters in einer extremistischen Organisation.
e. der Mieter oder eine mitnutzende Person während seines Aufenthalts Personal oder andere Gäste beleidigt, sich fremdenfeindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält, das Inventar des Platzes bzw. Eigentum anderer Gäste mutwillig zerstört, beschädigt oder andere Straftaten zum Nachteil des Vermieters, des Personals, anderer Gäste oder der Umwelt begeht.
(3) Ein Verhalten nach Abs. 2 lit. a-b) und d-e) berechtigt den Vermieter, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen.
§ 9 Mängel
(1) Mängel am Mietobjekt, dem Inventar und sonstigen Mietgegenständen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
(2) Wenn der Vermieter infolge unterlassener oder verspäteter Anzeige keine Abhilfe schaffen kann, ist der Mieter nicht berechtigt, die Miete zu mindern.
§ 10 Haftung
(1) Der Mieter und die Mitreisenden Personen haften für verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Vermieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei einer durch den Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei sonst fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Vermieter, auch für seine Erfüllungsgehilfen, nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
(3) Der Vermieter haftet nicht für Schäden verursacht durch höhere Gewalt.
§ 11 Preisanpassungen
(1) Bei Erhöhung eines Umsatzsteuersatzes oder wenn ein steuerfreier Umsatz steuerpflichtig wird, kann der Vermieter eine Preisanpassung in Höhe der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung, die sich durch die Gesetzesänderung ergibt, verlangen. Dies gilt nur, wenn die Leistung noch nicht erbracht ist und wenn der Vertrag bereits länger als vier Monate vor Geltendmachung des Preisanpassungsverlangens geschlossen worden ist.
(2) Bei Erhebung einer neuen gemeindlichen Tourismus-, bzw. Fremdenverkehrsabgabe, Bettensteuer u.ä. behält sich der Vermieter ebenfalls eine Preisanpassung, der Höhe nach begrenzt auf die tatsächliche Abgabenhöhe, vor, soweit sie betrieblich veranlagt würde und der Vertrag ebenfalls bereits länger als vier Monate vor Geltendmachung der Preisanpassung geschlossen worden ist.
§ 12 Datenschutz
(1) Die im Rahmen dieses Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten, etc.) werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrages (z.B. Reservierung, Abrechnung, Gästeverwaltung) erhoben und verarbeitet. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden diese Daten gelöscht.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B. Kurabgabe) erforderlich ist. Die betroffenen Personen haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
§ 13 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort / Geschäftssitz des Vermieters; Amtsgericht Eutin im Kreis Ostholstein.
für die Ferienwohnungen „Haus Meeresleuchten“
Liebe Gäste,
herzlich Willkommen in unserer Ferienwohnung! Damit Sie und alle nachfolgenden Gäste einen schönen und ungestörten Aufenthalt genießen können, bitten wir Sie, die folgenden Punkte zu beachten:
1. Abreise:
2. Reinigung:
3. Ruhezeiten:
4. Müllentsorgung:
5. Schlüssel:
6. Technische Ausstattung:
7. Sonstiges:
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr rücksichtsvolles Verhalten, damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einem harmonischen Miteinander und tragen dazu bei, dass sich alle Gäste bei uns wohlfühlen können.
Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt!
Petra Reher, Haus Meeresleuchten